
Animalsitting
Der Tierbetreuungsdienst Ihres Vertauens
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tierbetreuung
Allgemeines
Die Betreuung durch Animalsitting findet jeweils nach persönlicher Terminvereinbarung statt. Mit Neukunden wird ein schriftlicher Vertrag (inkl. Schlüsselübergabevertrag und AGB's) abgeschlossen. Er ist für mehrere Aufträge gültig und erlischt wenn einzelne Vertragspunkte nicht mehr stimmen und daher angepasst oder erneuert werden müssen.
Haftung
Der Auftraggeber ist für die Haftung seiner Tiere bei Entlaufen, Schäden an Drittpersonen, Schäden an anderen Tieren oder an fremdem Eigentum selber verantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle in der Vereinbarung angegebenen Daten wahrheitsgetreu gemacht zu haben und Änderungen, welche zu einem neuen Vertrag führen, vor einem neuen Auftrag an Animalsitting zu melden. Alle Eigentümer von Hunden sind gesetzlich verpflichtet eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens CHF 1 Million abzuschliessen.
Auftragserfüllung
Animalsitting arbeitet zuverlässig nach bestem Wissen und Gewissen und im Sinne des anvertrauten Tieres gemäss Art. 398 Abs. 2 OR. Die Betreuung durch Animalsitting wird persönlich durch eine Mitarbeiterin von Animalsitting vorgenommen, gemäss Art. 398 Abs. 3 OR. Bei notfallbedingter Verhinderung behält sich Animalsitting das Recht, Termine kurzfristig abzusagen oder eine weiterführende Betreuung der Tiere zu organisiert. Alle nötigen Mittel zur Betreuung der Tiere (Tierfutter, Streumaterial, Medikamente usw.) müssen in genügender Menge vorhanden sein. Alle anfallenden Kosten zur Beschaffung fehlender Mittel (Einkauf und Zeitaufwand) werden verrechnet.
Krankheit und Unfall eines Tieres
Bei Krankheit oder Unfall eines Tieres wird der im Vertrag erwähnte Tierarzt oder seine Vertretung zugezogen. Besteht bei diesem Tierarzt kein Notfalldienst, so wird bei einem Notfall das Zürcher Tierspital oder der tierärztliche Notfalldienst in der Nähe kontaktiert. Alle anfallenden Tierarztkosten und entstandene Mehrkosten, sowie Zeitaufwand und Fahrtspesen werden dem Auftraggeber verrechnet.
Preise
Sie sind Bestandteil des Vertrages und werden einzeln aufgeführt. Die Fahrkosten, die zusätzliche Arbeiten und Ausgaben, sowie Notfälle, Tierarztfahrten, Medikamente, fehlendes Futter, Einstreu etc. werden separat verrechnet. Das erste Kennenlern-Gespräch ist kostenlos, wenn es danach zu einem Auftrag durch Animalsitting kommt. Ansonsten wird eine Pauschale von CHF 80.00 in Rechnung gestellt. Angebots- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Neukunden = Barzahlung bei erfolgtem Vertragsabschluss. Bei einer Überweisung auf das Firmenkonto von Animalsitting besteht eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Mit einer Zahlungserinnerung wird sogleich auch eine Mahngebühr von CHF 20.00 erhoben.
Annullationskosten
Für Aufträge welche nicht mindestens 24 Stunden vor Auftragsbeginn annulliert werden, wird eine Umtriebspauschale von CHF 50.00 erhoben. Ebenso werden die dadurch allenfalls entstandenen Fahrkosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Schlussbestimmungen
Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den AGB's und den gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bäretswil.